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Ratgeber

Tagespauschale oder je Leistung: wie Institute mit der Kasse abrechnen.

Welche Behandlung wie viel bringt, entscheidet in einem physikalischen Institut nicht die Leistung allein, sondern der Vertrag mit der jeweiligen Kasse. Manche Kassen zahlen je Behandlungstag, andere jede Leistung einzeln. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede und worauf Sie in der Abrechnung achten sollten.

Drei Arten, mit der Kasse abzurechnen

Wie abgerechnet wird, legt der Vertrag mit der Kasse fest. In einem Haus kommen oft mehrere Arten nebeneinander vor, je nachdem, welche Kasse den Schein ausgestellt hat. Im Kern gibt es drei:

  • Tagespauschale: Bezahlt wird der Behandlungstag, nicht die einzelne Leistung. Abgerechnet wird laufend, auch aus Überweisungen, die noch nicht fertig behandelt sind.
  • Alle Behandlungen im Zeitraum: Ebenfalls laufend, aber jede Leistung einzeln zu ihrem Kassenpreis.
  • Nur fertige Überweisungen: Abgerechnet wird ein Schein erst, wenn alle verordneten Einheiten erbracht sind, dann jede Leistung einzeln.

Die Tagespauschale im Detail

Bei der Tagespauschale zahlt die Kasse einen festen Betrag je Behandlungstag. Damit ein Tag als Pauschaltag zählt, muss an ihm mindestens eine Leistung stattgefunden haben, die in der Pauschale enthalten ist. Ein Tag, an dem nur gesondert verrechnete Leistungen erbracht wurden, bringt keine Pauschale.

Trotzdem gibt die Abrechnung alle erbrachten Leistungen an: die enthaltenen mit dem Betrag null, die gesondert verrechneten mit ihrem Betrag. Die Kasse will sehen, was stattgefunden hat, auch wenn sie es pauschal bezahlt.

Dazu kommen zwei Grenzen, die man kennen sollte:

  • Je Überweisung gibt es höchstens so viele Tagespauschalen, wie die Serie Behandlungen vorsieht. Gezählt wird über alle Perioden hinweg.
  • Je Patient und Tag gibt es nur eine Pauschale, auch wenn zwei Überweisungen gleichzeitig laufen.

Wie die Kasse ihre Pauschale nennt, unter welcher Positionsnummer sie sie führt und in welcher Stufe Ihr Haus eingestuft ist, steht in Ihrem Vertrag. Manche Verträge sehen außerdem einen Zuschlag auf die Pauschalen vor, etwa einen Qualitätszuschlag.

Abrechnung je Leistung

Jede Leistung mit ihrer Positionsnummer und dem Preis vom Behandlungstag.

Wird je Leistung abgerechnet, braucht jede Leistung bei jeder Kasse eine Positionsnummer und einen Preis. Maßgeblich ist der Preis, der am Tag der Behandlung galt. Wird ein Satz erhöht, auch rückwirkend, muss die Abrechnung das richtig bewerten können.

  • Nur fertige Überweisungen: Maßgeblich ist das Periodenende. Ein Schein, der erst danach fertig wird, gehört in die nächste Periode.
  • Faktor: Manche Verträge führen eine längere Leistung als Vielfaches einer Position. Dann steht sie in der Abrechnung mehrfach.
  • Was eine Kasse nicht zahlt, sollte gar nicht erst auf ihren Schein kommen. Der Patient kann die Leistung trotzdem bekommen, dann als Privatleistung.
Preise und Positionsnummern je Kasse in einer Tabelle, mit Stichtag

Preise mit Stichtag

Preise ändern sich, meist zum Jahreswechsel, manchmal rückwirkend nach einer späteren Einigung. Eine Behandlung aus dem Vorjahr muss trotzdem mit dem Satz bewertet werden, der damals galt. Deshalb sollte eine Praxissoftware jeden früheren Preis behalten und nicht einfach überschreiben. Dasselbe gilt, wenn zwei Kassen, die bisher denselben Vertrag hatten, ab einem Stichtag unterschiedliche Sätze bekommen.

Typische Fehlerquellen

  • Eine Leistung hat bei einer Kasse keine Positionsnummer oder keinen Preis zum Behandlungstag.
  • Bei einer Pauschalkasse fehlt die Positionsnummer oder der Betrag der Pauschale.
  • Das Limit der Tagespauschalen einer Überweisung ist erreicht, und die Tage darüber hinaus werden trotzdem erwartet.
  • Zwei Überweisungen desselben Patienten beanspruchen die Pauschale desselben Tages.

All das lässt sich vor dem Abschluss erkennen. Wie der Rest der Abrechnung bis zur Übermittlung abläuft, beschreibt der Ratgeber Direktverrechnung mit ELDA.

Häufige Fragen

Fragen zur Tagespauschale.

Ist die Tagespauschale nur etwas für die Rehabilitation?

Nein. Die Tagespauschale ist eine Art, wie ein physikalisches Institut mit einer Kasse abrechnet. Ob sie gilt, bestimmt der Vertrag mit der jeweiligen Kasse.

Muss ich bei der Tagespauschale alle Leistungen angeben?

Ja. Die enthaltenen Leistungen stehen mit dem Betrag null in der Abrechnung, die gesondert verrechneten mit ihrem Betrag. Bezahlt wird der Behandlungstag.

Wie viele Tagespauschalen bringt eine Überweisung?

Höchstens so viele, wie die Serie Behandlungen vorsieht. Gezählt wird über alle Perioden hinweg; darüber hinaus stehen die Leistungen weiter in der Abrechnung, die Pauschale fällt weg.

Was passiert, wenn ein Patient zwei Überweisungen gleichzeitig hat?

Je Patient und Tag gibt es nur eine Pauschale. THERPLANX gibt sie der älteren Überweisung; die jüngere meldet an diesem Tag nur ihre Leistungen.

Kann ein Haus mit mehreren Kassen unterschiedlich abrechnen?

Ja, und das ist der Normalfall. In THERPLANX steht das Abrechnungsmodell bei jeder Kasse, und jede Abrechnung rechnet nach ihrem Vertrag.

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